Freiwillige Feuerwehr Foerste


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Einsatzabteilung

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Bilder der vier akiven Gruppen von 2004



Erklärung

Um in die Einsatzabteilung (auch Aktiven genannt) einer Freiwillige Feuerwehr eintreten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einem Mindestalter müssen die Bewerber in der Regel "körperlich und geistig geeignet" sein, was jedoch nicht einheitlich festgeschrieben ist. In Niedersachsen liegt das Mindestalter bei bei 16 Jahren.

Der Vorgang der Aufnahme gestaltet sich höchst unterschiedlich, möglich sind eine Aufnahme durch Handschlag nach Teilnahme an mehreren Dienstabenden bei der für den Brandschutz zuständigen Institution (Feuerwehr). Üblich ist ein Aufnahmegespräch, in dem der Bewerber über die Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst aufgeklärt wird. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt beim Kommando der Feuerwehr.

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene in Feuerwehrschulen statt. Sie gliedert sich nach der Grundausbildung in weitergehende Führungs- sowie technische Ausbildung.


Mit Dauer der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung, dem Erwerb weiterer Qualifikationen und der Wahrnehmung von Funktionen können die Feuerwehrangehörigen in der Hierarchie der Dienstgrade aufsteigen. Eine Weisungbefugnis höherer Dienstgrade gegenüber Feuerwehrangehörigen niedrigerer Dienstgrade besteht jedoch nicht, diese ergibt sich vielmehr durch die Führungsstruktur - im Einsatz durch erworbene und ausgeübte Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer, etc.), außerhalb des Einsatzes durch die jeweilige Führungs- und Leitungsstruktur innerhalb der Feuerwehr (Wehrführung, Kommandant, etc.).



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